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Haufwerke (LAGA PN 98)

Probenahme von Haufwerken nach LAGA PN 98

diese Seite leicht gemerkt: www.pn98.ifmu.de

Das Merkblatt LAGA PN 98 regelt die Vorgehensweise zur fachlich korrekten Probenahme und hat seit Einführung der neuen DepV auch eine gesetzliche Berechtigung.

Haufwerk aus Bodenmaterial zur Beprobung nach LAGA PN 98
Haufwerk aus Bodenmaterial (sandiger Kies) zur Beprobung nach LAGA PN 98

In dieser Richtlinie (übrigens aus dem Jahr 1998 – daher LAGA PN 98) sind die Grundregeln für die Entnahme von Proben aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien beschrieben.

Ziel der Probenahme ist die Gewinnung von repräsentativen Teilmengen, die zur Ermittlung charakteristischer Merkmale von Abfällen oder abgelagerten Materialien geeignet sind.

Altlasten-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98
Altlasten-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98

Die Richtlinie enthält Vorgaben zum Probenahmeverfahren, zur Probenahmestrategie sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden Proben in Abhängigkeit von der Grundmenge, Konsistenz sowie Teilchen- und Stückgröße.

Als Sachverständigenbüro für Altlasten verfügen wir auch über die nötige Sach- und Fachkenntnis zur qualifizierten und neutralen Probenahme nach LAGA PN 98.
Alle unsere Probenehmer können durch eine qualifizierte Ausbildung (Studium der Geologie, Umwelttechnik, Biologie), langjährige praktische Erfahrung sowie erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen die Qualifikation zur Probenahme nach LAGA PN 98 nachweisen.

Die Probenahme wird von uns repräsentativ und nach den Vorgaben an die LAGA PN 98 durchgeführt.

Haufwerks-
größe
Anzahl
Einzelproben (EP)
Anzahl der zu entnehmenden
Misch-/Laborproben
Anzahl der zu untersuchenden
Laborproben in begründetem Einzelfall
bis 30 m³822
bis 60 m³1232
bis 100 m³1642
bis 150 m³2052
bis 200 m³2462
bis 300 m³2872
bis 400 m³3282
bis 500 m³3692
bis 600 m³40103
bis 700 m³44113
bis 800 m³48123
bis 900 m³52134
bis 1.000 m³56144
bis 1.100 m³60154
bis 1.200 m³64165
bis 1.300 m³68175
bis 1.400 m³72185
Bei einem Volumen > 500 m³ ist bei gleichbleibender stofflicher Zusammensetzung je angefangene 300 m3 mindestens 1 LP zusätzlich zu untersuchen. Das Gesamthaufwerk wird hier dennoch der Mischprobenzahl entsprechend in gleich große Sektoren eingeteilt (z. B. bei 800 m3 wird das Haufwerk in 12 Sektoren eingeteilt und die entsprechende Anzahl Mischproben entnommen)

Noch Fragen dazu ? 

Sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Die Regelwerke können Sie übrigens im folgenden herunterladen:

Download der Probenahme-Richtlinie: Probenahme von Abfällen

sowie

Kompost-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98
Kompost-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98

LfU-Deponie-Info-3-Probenanzahl_(Stand: April 2015)

Asphalt-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98
Asphalt-Haufwerk zur Beprobung nach LAGA PN 98 –> Asphalt-Untersuchung
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